Im Juni 2023 wurde die Maschinenverordnung 2023/1230 beschlossen.
Für das Inverkehrbringen bzw. auf dem Markt Bereitstellen neuer Maschinen gilt sie ab dem 20.1.2027. Dies ist ein Stichtag, es gibt keine Übergangsfrist.
Was ändert sich?
Kurz: die Konformitätsbewertungsverfahren bleiben im Prinzip gleich. Der Teufel steckt wie so oft in den vielen Details. Und die reichen von formalen Dingen wie dem „Herumwürfeln“ der Anhänge über die Präzisierung einiger Begriffsdefinitionen hin zu handfesten Änderungen, die sich auf verschiedene Prozesse (Konstruktion, Dokumentation, Risikobeurteilung, aber auch die Beschaffung von Maschinen zum eigenen Gebrauch und das gesamte Konformitätsverfahren) im Unternehmen auswirken.
… und zu einer Menge neuer Fragen und Unklarheiten!
Ein offizieller Leitfaden zur Maschinenverordnung 2023/1230 ist natürlich noch weit und breit nicht zu finden. So ist derzeit vielen Spekulationen Tür und Tor geöffnet, was wie zu verstehen ist…
…und auch, ob die Schweiz, die Türkei und andere Länder entsprechende Abkommen zur Anerkennung der Konformitätsverfahren bis Januar 2027 unterzeichnen werden, weiß derzeit niemand!
Normen
Die ISO 12100 wird derzeit bereits überarbeitet. Es ist davon auszugehen, dass die Themen, die neu in der Risikobeurteilung zu betrachten sind, bereits aufgenommen werden.
Bis die anderen Normen angepasst, veröffentlicht und harmonisiert sein werden, werden vermutlich noch mehrere Jahre ins Land gehen. Wie viele Normen dann im Endeffekt im Januar 2027 als unter der Maschinenverordnung 2023/1230 harmonisiert sein werden, steht – wie so vieles – derzeit in den Sternen.
Sollten in einigen Bereichen im Januar 2027 noch keine harmonisierten Normen vorliegen, wird es Zwischenlösungen geben. Wie die aussehen werden, … ??? 🧐🤔