Maschinenverordnung 2023/1230 + Normen

Im Juni 2023 wurde die Maschinenverordnung 2023/1230 beschlossen.
Für das Inverkehrbringen bzw. auf dem Markt Bereitstellen neuer Maschinen gilt sie ab dem 20.1.2027. Dies ist ein Stichtag, es gibt keine Übergangsfrist.

Was ändert sich?

Kurz: die Konformitätsbewertungsverfahren bleiben im Prinzip gleich. Der Teufel steckt wie so oft in den vielen Details. Und die reichen von formalen Dingen wie dem „Herumwürfeln“ der Anhänge über die Präzisierung einiger Begriffsdefinitionen hin zu handfesten Änderungen, die sich auf verschiedene Prozesse (Konstruktion, Dokumentation, Risikobeurteilung, aber auch die Beschaffung von Maschinen zum eigenen Gebrauch und das gesamte Konformitätsverfahren) im Unternehmen auswirken.
… und zu einer Menge neuer Fragen und Unklarheiten!

Ein offizieller Leitfaden zur Maschinenverordnung 2023/1230 ist natürlich noch weit und breit nicht zu finden. So ist derzeit vielen Spekulationen Tür und Tor geöffnet, was wie zu verstehen ist…

…und auch, ob die Schweiz, die Türkei und andere Länder entsprechende Abkommen zur Anerkennung der Konformitätsverfahren bis Januar 2027 unterzeichnen werden, weiß derzeit niemand!

Normen

Die ISO 12100 wird derzeit bereits überarbeitet. Es ist davon auszugehen, dass die Themen, die neu in der Risikobeurteilung zu betrachten sind, bereits aufgenommen werden.

Bis die anderen Normen angepasst, veröffentlicht und harmonisiert sein werden, werden vermutlich noch mehrere Jahre ins Land gehen. Wie viele Normen dann im Endeffekt im Januar 2027 als unter der Maschinenverordnung 2023/1230 harmonisiert sein werden, steht – wie so vieles – derzeit in den Sternen.

Sollten in einigen Bereichen im Januar 2027 noch keine harmonisierten Normen vorliegen, wird es Zwischenlösungen geben. Wie die aussehen werden, … ??? 🧐🤔

Neue Norm für Betriebsanleitungen (EN ISO 20607)

Mit der Veröffentlichung der EN ISO 20607: Sicherheit von Maschinen – Betriebsanleitung – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze wurde nun endlich konkret für das Thema „Betriebsanleitung im Maschinenbau“ eine Norm geschaffen, so dass der Wildwuchs, der hier nach wie vor besteht, eingedämmt werden dürfte.

Diese Norm ist unter der Maschinenrichtlinie harmonisiert , so dass nun auch die Betriebsanleitung ihren Teil zur CE-Konformität einer Maschine beiträgt. Damit wird die Betriebsanleitung in ihrer eigentlichen Bestimmung als Teil des Sicherheitskonzepts gewürdigt.

Bislang gab (und gibt) es hier die EN 82079-1, die aber in ihrer gesamten Anlage so weit gefasst ist, dass sie an vielen Stellen, wo Konkretion wünschenswert und wichtig wäre, enttäuschen muss.
Die Idee hinter dieser Norm war, dass sie für alle „Gebrauchsanweisungen“, vom Küchenmixer, über Kinderspielzeug und HiFi-Anlagen bis hin zur komplexen Sondermaschinen gelten sollte.

Machen Sie Ihre Betriebsanleitung (oder Montageanleitung) für die neue Norm fit.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Betriebsanleitungen normkonform sind, können Sie beim Ingenieurbüro AS-Texte eine Analyse in Auftrag geben.
Gerne erstelle ich Ihnen auch ein Angebot zur Umarbeitung Ihrer Betriebs- oder Montageanleitung im Hinblick auf die EN ISO 20607.
Kontaktieren Sie mich noch heute!

Neuer Blue Guide – jetzt auch auf Deutsch erschienen

Der „Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU“ 2016, der sog. „Blue Guide“ ist nun auch auf Deutsch erschienen und kann hier direkt als PDF heruntergeladen werden:
http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/18027/attachments/1/translations/de/renditions/native

Er ersetzt den Blue Guide aus dem Jahr 2000. Einige Teile wurden ergänzt und komplett überarbeitet.

 

Interpretationspapier: Wesentliche Veränderungen an Maschinen

Der Beraterkreis des Bundesministeriums für Arbeit uns Soziales (BMAS) hat ein neues Interpretationspapier zum Thema „Wesentliche Veränderungen an Maschinen“ veröffentlicht.
Die Neufassung orientiert sich um einen am Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und nicht mehr – wie das frühere Papier – am alten Gerätesicherheitsgesetz.

Bei jedem Umbau einer Maschine stellt sich die Frage, ob die Maschine damit wesentlich verändert wurde, was einem neuen Inverkehrbringen mit allen daran gebundenen Herstellerpflichten gleich kommt.
Das neue Interpretationspapier betrachtet den technologischen Fortschritt bei der Auswahl der notwendigen Schutzeinrichtungen, um das durch den Umbau neu entstandene Gefährdungspotenzial zu minimieren.

Das Interpretationspapier kann hier heruntergeladen werden.

Fachbeitrag Risikobeurteilung im Maschinenbau

Zwar schon etwas älter, trotzdem nicht uninteressant: Von der BAuA gibt es einen Bericht über die verschiedenen Methoden der Risikobeurteilung, deren Vor- und Nachteile und wie man sie in den Konstruktionsprozess einbindet.

Noch immer ist es ja – leider – so, dass die Risikobeurteilung erst ganz am Ende gemacht wird, wenn alles fertig ist. Dabei könnten viele Gefährdungsstellen konstruktiv vermieden werden, wenn man die Thematik eher beleuchten würde.

Der Fachbeitrag kann hier heruntergeladen werden.