Neue Norm für Betriebsanleitungen (EN ISO 20607)

Mit der Veröffentlichung der EN ISO 20607: Sicherheit von Maschinen – Betriebsanleitung – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze wurde nun endlich konkret für das Thema „Betriebsanleitung im Maschinenbau“ eine Norm geschaffen, so dass der Wildwuchs, der hier nach wie vor besteht, eingedämmt werden dürfte.

Diese Norm ist unter der Maschinenrichtlinie harmonisiert , so dass nun auch die Betriebsanleitung ihren Teil zur CE-Konformität einer Maschine beiträgt. Damit wird die Betriebsanleitung in ihrer eigentlichen Bestimmung als Teil des Sicherheitskonzepts gewürdigt.

Bislang gab (und gibt) es hier die EN 82079-1, die aber in ihrer gesamten Anlage so weit gefasst ist, dass sie an vielen Stellen, wo Konkretion wünschenswert und wichtig wäre, enttäuschen muss.
Die Idee hinter dieser Norm war, dass sie für alle „Gebrauchsanweisungen“, vom Küchenmixer, über Kinderspielzeug und HiFi-Anlagen bis hin zur komplexen Sondermaschinen gelten sollte.

Machen Sie Ihre Betriebsanleitung (oder Montageanleitung) für die neue Norm fit.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Betriebsanleitungen normkonform sind, können Sie beim Ingenieurbüro AS-Texte eine Analyse in Auftrag geben.
Gerne erstelle ich Ihnen auch ein Angebot zur Umarbeitung Ihrer Betriebs- oder Montageanleitung im Hinblick auf die EN ISO 20607.
Kontaktieren Sie mich noch heute!

Neuer Blue Guide – jetzt auch auf Deutsch erschienen

Der „Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU“ 2016, der sog. „Blue Guide“ ist nun auch auf Deutsch erschienen und kann hier direkt als PDF heruntergeladen werden:
http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/18027/attachments/1/translations/de/renditions/native

Er ersetzt den Blue Guide aus dem Jahr 2000. Einige Teile wurden ergänzt und komplett überarbeitet.

 

Interpretationspapier: Wesentliche Veränderungen an Maschinen

Der Beraterkreis des Bundesministeriums für Arbeit uns Soziales (BMAS) hat ein neues Interpretationspapier zum Thema „Wesentliche Veränderungen an Maschinen“ veröffentlicht.
Die Neufassung orientiert sich um einen am Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und nicht mehr – wie das frühere Papier – am alten Gerätesicherheitsgesetz.

Bei jedem Umbau einer Maschine stellt sich die Frage, ob die Maschine damit wesentlich verändert wurde, was einem neuen Inverkehrbringen mit allen daran gebundenen Herstellerpflichten gleich kommt.
Das neue Interpretationspapier betrachtet den technologischen Fortschritt bei der Auswahl der notwendigen Schutzeinrichtungen, um das durch den Umbau neu entstandene Gefährdungspotenzial zu minimieren.

Das Interpretationspapier kann hier heruntergeladen werden.

Fachbeitrag Risikobeurteilung im Maschinenbau

Zwar schon etwas älter, trotzdem nicht uninteressant: Von der BAuA gibt es einen Bericht über die verschiedenen Methoden der Risikobeurteilung, deren Vor- und Nachteile und wie man sie in den Konstruktionsprozess einbindet.

Noch immer ist es ja – leider – so, dass die Risikobeurteilung erst ganz am Ende gemacht wird, wenn alles fertig ist. Dabei könnten viele Gefährdungsstellen konstruktiv vermieden werden, wenn man die Thematik eher beleuchten würde.

Der Fachbeitrag kann hier heruntergeladen werden.